Wichtige nationale Informationen finden Sie laufend auf der Homepage der ASTAG Schweiz (www.astag.ch)
Die ASTAG und verschiedene andere Gewerbeorganisationen fordern aktuell die Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung auf Arbeitnehmende mit befristeten Arbeitsverhältnissen oder in Temporäranstellungen und auf Selbständigerwerbende und Einzelunternehmer, die Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ALV bezahlen müssen.